Kindergartenfähigkeit

Zahlreiche Kinderbetreuungseinrichtungen fordern vor der Aufnahme eines Kindes ein ärztliches Attest über dessen Kindergartenfähigkeit. Auch wenn ein Kindergarten wegen einer (Grippe-)Epidemie vorübergehend geschlossen werden muss, wird manchmal vor Wiederaufnahme des Betriebs ein Gesundheitsattest von jedem Kind verlangt.

Der Umfang der erbetenen Informationen kann variieren, meist geht es aber um ansteckende Krankheiten und vorgenommene Impfungen.

Beachten Sie bitte, dass ein Kindergartenfähigkeits-Attest nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, so dass die Kosten von den Eltern zu tragen sind.