Sportatteste

Auf Wunsch stellen wir Ihnen für Ihr Kind bei entsprechender Indikation gern ein Attest zur Befreiung vom Sportunterricht oder anderweitigen obligatorischen Veranstaltungen aus. Gegebenenfalls beschränkt sich diese nur auf bestimmte Elemente des Unterrichts, beispielsweise Schwimmen.

So empfehlenswert sportliche Aktivität auch ist – wird der kindliche Körper überstrapaziert, drohen ernsthafte, auch langfristige Schädigungen. Dazu kann es insbesondere dann kommen, wenn der Organismus (noch) durch eine Erkrankung geschwächt ist. Aber auch zu große Anstrengung, die den Trainings- bzw. Fitnessstand des Kindes deutlich übersteigt, kann Negativeffekte hervorrufen.

Bei der Ausstellung des Freistellungsattests handelt es sich um eine Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) – die Kosten sind also von Ihnen zu tragen, da die gesetzliche Krankenversicherung keine Kostenübernahme vorsieht.